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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bülow Fotoboxen

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Bülow Fotoboxen, Marlistraße 11a, 23566 Lübeck – nachfolgend Vermieter genannt.
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, beispielsweise per E-Mail.
1.3 Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ein Angebot annimmt bzw. oder Leistungen entgegennimmt. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen – sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Vermieter erkennt diese schriftlich an.

  1. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung

2.1 Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden (Rücksendung des unterschriebenen Auftrages per Post oder E-Mail) zustande.
2.1.1 Der Vermieter erbringt mit dem Fotobus ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen im VW-Bus. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter des Vermieters sind zu gesonderten Zusagen welche die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt.

2.2 Der Vermieter erbringt die Leistungen durch die Bereitstellung von geeigneten Geräten und deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen. Der Vermieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
2.3 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.

  1. Zahlungsvereinbarungen

3.1 Ist der Mieter eine Privatperson, sind offene Zahlungen spätestens sofort zu Beginn der Veranstaltung in bar an den Fotobus-Mitarbeiter zu leisten.

3.2 Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Veranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten entsprechend zu bezahlen. Die Restzahlung der Vergütung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig.
3.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  1. Vertragliche Rücktrittsrechte

4.1 Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
Bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrecht (14 Tage): 30% des Mietpreises,
bei Rücktritt 8 Wochen vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises,

bei Rücktritt 1 Woche vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
4.2 Bei nach Vertragsschluss dem Vermieter bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt.

  1. Vertragspflichten und Haftung

5.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, die die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf (Kardinalspflichten).

In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle unpassierbarer Straßen durch überfrierende Nässe oder Schnee, einer Panne oder eines Unfalls des Fahrzeugs, die eine Ausführung des Vertrages nach Einschätzung des Vermieters unmöglich machen, verzichtet der Mieter auf Schadenersatzforderungen. Angezahlte oder bereits vollständig bezahlte Mietkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zurückgezahlt. Tritt die Panne bereits in den Tagen vor Veranstaltungsbeginn auf, bemüht sich der Vermieter um eine schnelle Reparatur oder einen Fahrzeugtrailer, um den Fotobus anzuliefern. Etwaige Mehrkosten trägt der Vermieter.
5.2 Der Mieter hat den Fotobus sorgsam zu behandeln. Der Mieter und seine Gäste haben dabei etwaigen Anweisungen des Personals zum sachgerechten Umgang mit dem Mietgegenstand Folge zu leisten.
5.3 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
5.4 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere
– für erforderliche Reparaturkosten,
– bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
– für erforderliche Gutachterkosten,
– bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
– für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.

5.5 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für dien Mietgegenstand durch den Vermieter. Es ist vom Kunden zu überprüfen, ob und in welchem Umfang der Mietgegenstand durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

6.1 Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort des Fahrzeugs und den Aufenthalt des Personals zum zeitgerechten Aufbau vor der Veranstaltung, während der Veranstaltung bis zum Ende und zum Abbau der Geräte.
6.2 Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten. Gegebenenfalls erforderliche Zutrittsberechtigungen wie z.B. Ausstellerausweise zu Messen und evtl. erforderliche Einfahrts- und Parkberechtigungen sind durch den Kunden zu beschaffen und bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung an den Vermieter zu übergeben.

6.3 Für geeignete Stromquellen (in der Regel 220V/16A Schukoanschluss) und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.

6.4 Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer und Gäste vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.

  1. Leistungsstörung

7.1 Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch dessen Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Vermieters aus dem Vertrag unberührt.
7.2 Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Personals nicht möglich sein, wird nur die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Ein Anspruch auf Schadenersatz durch den Mieter beschränkt sich auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
7.3 Der Vermieter ist zur sofortigen Wegnahme des Fahrzeugs berechtigt, wenn durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmern ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung des Mitarbeiters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Alle Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

  1. Datenspeicherung und Nutzungsrechte
    8.1
    Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche

Zwecke i.S. d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.

8.2. Der Vermieter ist berechtigt, die im Fotobus erstellten Fotos für die Verarbeitung in der Fotobox und den Ausdruck zu speichern. Er verpflichtet sich, die Daten nach spätestens 14 Tagen zu löschen.
8.3 Der Vermieter überlässt dem Mieter die erstellten Fotos falls vereinbart in digitaler Form per Download und überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht. Die Weitergabe aller digitalen Daten (Fotos) an die Veranstaltungsteilnehmer ist nicht gestattet (DSGVO).

  1. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht.
9.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Lübeck.
9.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Lübeck vereinbart.
9.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Fassung vom 01.01.2020